Zum Inhalt springen

AGB

Stand 24.09.2026. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Anbieter: Droste Digital, Inhaber Nino Matteo Droste, Hermannstraße 60, 33602 Bielefeld, nachfolgend „Auftragnehmer“. Der Vertragspartner heißt nachfolgend „Auftraggeber“.

1. Geltung und Vorrang

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Konzeption, Gestaltung, Umsetzung, Migration und Optimierung von Websites einschließlich Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Optimierung für KI-gestützte Suchsysteme (GEO).

(2) Maßgeblich für Umfang, Preis und Zeitplan ist das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot (nachfolgend „Angebot“). Bei Widersprüchen geht das Angebot diesen Bedingungen vor.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis Leistungen erbringt.

(4) Übertragung auf die GmbH. Der Auftragnehmer überträgt sein Geschäft auf eine von Nino Matteo Droste geschäftsführend geführte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld, voraussichtlich Droste Digital GmbH. Der Auftraggeber stimmt der Übertragung des Vertrags mit allen Rechten und Pflichten auf diese Gesellschaft bereits jetzt zu. Der Auftragnehmer zeigt die Übertragung in Textform mit Firma, Sitz und Handelsregisternummer an. Nino Matteo Droste haftet neben der Gesellschaft für alle Ansprüche aus dem Vertrag bis zu deren Verjährung fort.

2. Leistung und Erfolg

(1) Der Auftragnehmer schuldet die im Angebot beschriebenen Leistungen als Werk. Seiten entstehen auf Grundlage der im Projekt entwickelten Design- und Seitentemplates; eine im Angebot genannte Seitenzahl ist eine Obergrenze und keine Zahl individueller Seitendesigns.

(2) Geschuldet sind fachgerechte Umsetzung, Auszeichnung und Prüfung. Platzierungen, Sichtbarkeit, Besucherzahlen, Anfragen, Umsätze sowie Erwähnungen oder Zitierungen in Suchmaschinen und KI-Systemen hängen von Dritten ab und sind nicht geschuldet, es sei denn, das Angebot bezeichnet eine Zusage ausdrücklich als Garantie.

(3) Hosting, Wartung, Sicherheitsaktualisierungen und Betreuung nach der Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.

(4) Der Auftragnehmer darf Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer einsetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Inhalte, technische und fachliche Informationen, Bild- und Markenmaterial, Zugänge (Website, Hosting, Domain, Analytics, Search Console) sowie Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt einen zentralen Ansprechpartner.

(2) Der Auftraggeber prüft die fachliche und technische Richtigkeit produkt-, maschinen- und unternehmensbezogener Aussagen vor der Veröffentlichung und gibt sie frei.

(3) Im Angebot genannte Projektzeiträume setzen voraus, dass der Auftraggeber Rückmeldungen und Freigaben binnen 3 Werktagen gibt. Braucht er länger oder verzögert sich seine Mitwirkung, verlängern sich Termine und Projektzeitraum um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Rechte des Auftragnehmers aus § 642 BGB bleiben unberührt.

(4) Ruht das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 30 Tage, darf der Auftragnehmer den erreichten Leistungsstand anteilig abrechnen.

4. Freigaben, Korrekturschleifen und Zusatzleistungen

(1) Enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen. Eine Korrekturschleife ist die gebündelte Übermittlung von Änderungswünschen zu einem zur Prüfung bereitgestellten Stand in Textform. Hauptprojektphasen sind Konzeption (Seiten- und Informationsstruktur), Gestaltung (Design und Templates) und Umsetzung (fertig gebaute Seiten).

(2) Der Auftraggeber teilt seine Anmerkungen binnen 10 Werktagen nach Vorlage mit. Äußert er sich nicht, erinnert der Auftragnehmer in Textform; verstreichen danach weitere 5 Werktage ohne Anmerkung, gilt der Stand als freigegeben. Der Auftragnehmer weist bei der Vorlage auf Frist und Folge hin.

(3) Leistungen außerhalb des Angebots, weitere Korrekturschleifen und grundlegende Änderungen nach Freigabe, etwa an Struktur, Designrichtung, freigegebenen Templates, Funktionen oder Seitenumfang, sind Zusatzleistungen. Sie werden vorab in Textform nach Umfang, Preis und Terminwirkung abgestimmt und mit 90,00 € netto je angefangener Stunde abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Abstimmung entsteht keine Zahlungspflicht.

5. Vergütung, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die Preise und Raten des Angebots zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

(2) Ist eine Rate „vor Veröffentlichung“ vereinbart, wird sie mit Bereitstellung der Website zur Abnahme nach § 6 fällig. Der Auftragnehmer darf die Veröffentlichung bis zu ihrem Zahlungseingang zurückstellen, ohne in Verzug zu geraten.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Laufende Kosten Dritter, etwa für Hosting, Domain, Lizenzen, Plugins, Schriften, Bildrechte und Schnittstellen, trägt der Auftraggeber, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Der Auftragnehmer informiert vor dem Einsatz kostenpflichtiger Dienste.

6. Abnahme

(1) Gegenstand der Abnahme ist die fertige Website in der Prüfumgebung einschließlich der vorbereiteten Weiterleitungen. Veröffentlichung und Kontrolle nach der Veröffentlichung sind nachlaufende Leistungen. Der Auftragnehmer stellt die Website bereit und fordert den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme oder verweigert sie binnen 10 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Die Aufforderung setzt die Frist des § 640 Abs. 2 BGB und weist darauf hin, dass die Website nach deren Ablauf als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(3) Änderungswünsche und Erweiterungen sind keine Mängel. Gerügte Mängel behebt der Auftragnehmer in angemessener Frist.

7. Nutzungsrechte

(1) Mit Zahlung der Projektvergütung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, namentlich Gestaltung, Texten, projektspezifischem Quelltext und strukturierten Daten, ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht einschließlich Bearbeitung und Übertragung an Dritte. Berechtigte Einbehalte wegen Mängeln stehen dem nicht entgegen. Bis dahin ist die Nutzung gestattet; der Auftragnehmer kann diese Gestattung nur widerrufen, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug ist und eine Nachfrist von 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist.

(2) Ausgenommen sind allgemein verwendbare Bausteine des Auftragnehmers, etwa Grundgerüst, Komponentenbibliothek und Werkzeuge; daran erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für Betrieb und Weiterentwicklung. Für Bestandteile Dritter, etwa Frameworks, Redaktionssysteme, Plugins, Schriften und Stockmedien, gelten allein deren Lizenzbedingungen.

8. Inhalte und Freistellung

(1) Der Auftraggeber ist für Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte und Werbeaussagen verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Eine wettbewerbs-, marken- oder patentrechtliche Prüfung schuldet der Auftragnehmer nicht; erkannte Risiken teilt er in Textform mit.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Inhalten hergeleitet werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer den Verstoß zu vertreten hat.

(3) Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungsabfrage richtet der Auftragnehmer technisch ein. Deren Inhalt und rechtliche Prüfung schuldet er nicht.

9. Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Abnahme in Textform zu rügen, im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme, außer in den Fällen des § 10 Abs. 1; dort gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Kein Mangel sind Änderungen an Diensten, Schnittstellen und Plattformen Dritter nach der Abnahme, Ausfälle von Hosting- und Netzdiensten sowie Darstellungsabweichungen auf Browsern und Endgeräten ohne nennenswerten Marktanteil.

10. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Diese Begrenzungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer des Auftragnehmers.

11. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer erhält die Vergütung für die erbrachten Leistungen und für den nicht erbrachten Teil 5 % der darauf entfallenden Vergütung, sofern keine Partei einen anderen Betrag nachweist, sowie verbindlich eingegangene Fremdkosten.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§§ 648a, 314 BGB). Für den Auftragnehmer liegt ein wichtiger Grund namentlich vor, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist und auch eine Nachfrist von 14 Tagen verstreichen lässt, oder wenn er eine Mitwirkung trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung unterlässt (§ 643 BGB). Kündigungen bedürfen der Textform.

12. Vertraulichkeit, Referenz und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung, bis drei Jahre nach Vertragsende, Geschäftsgeheimnisse unbefristet.

(2) Der Auftragnehmer darf das Projekt ab der Veröffentlichung mit Firma, Logo und Abbildungen der öffentlichen Website als Referenz nennen. Preise nennt er nicht. Der Auftraggeber kann jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.

(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer stellt sie bereit.

13. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Der Vertragsschluss ist auch in Textform oder mit elektronischer Signatur möglich.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind beide Parteien Kaufleute, ist Gerichtsstand Bielefeld; der Auftragnehmer darf auch am Sitz des Auftraggebers klagen.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.